ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Arbeitgeberanteil Der Arbeitgeberanteil ist der Anteil, in der Regel 50%, die der Arbeitgeber als Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen muss.© Versicherungsbote.de